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Volksabstimmungen in Europa: Länderüberblick und Regeln

Welche Länder in Europa Volksabstimmungen kennen, wer sie auslösen kann, ob sie bindend sind und welche Quoren gelten: neutraler Überblick mit Tabelle.

Direkte DemokratieVeröffentlicht

Volksabstimmungen gibt es in fast ganz Europa, aber kaum ein Bereich der Demokratie ist so unterschiedlich geregelt. Die Schweiz stimmt mehrmals im Jahr ab. Italien, Irland, Liechtenstein und Dänemark haben feste Verfassungsregeln für Referenden. Viele andere Staaten stimmen national nur über Verfassungsänderungen, den EU-Beitritt oder Verträge ab, und in Deutschland gibt es keine allgemeine bundesweite Volksabstimmung.

Die Tabelle fasst die wichtigsten nationalen Instrumente vereinfacht zusammen. Grundlage sind die jeweiligen Verfassungen; für Details und den aktuellen Stand empfiehlt sich der Blick in die Verfassungstexte und in Forschungsdatenbanken wie die des Centre for Research on Direct Democracy (C2D).

Länder im Überblick

Land Wichtigste nationale Instrumente Wer löst aus? Bindend? Besondere Hürden
Schweiz obligatorisches und fakultatives Referendum, Volksinitiative Verfassung; 50.000 Stimmberechtigte (Referendum); 100.000 (Initiative) ja Verfassungsvorlagen brauchen Volk und Stände
Liechtenstein Referendum und Initiative Bürger per Unterschrift; Landtag ja –
Österreich Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksbefragung Verfassung, Nationalrat; Bürger beim Volksbegehren Volksabstimmung ja, Befragung nein Volksbegehren verpflichtet nur zur Behandlung
Deutschland keine allgemeine Volksabstimmung nur bei Neugliederung des Bundesgebiets – Abstimmungen in Ländern und Gemeinden
Italien abrogatives Referendum; Verfassungsreferendum 500.000 Wahlberechtigte oder fünf Regionalräte; beim Verfassungsreferendum auch ein Fünftel einer Kammer ja abrogatives Referendum gilt nur bei Beteiligung der Mehrheit der Wahlberechtigten
Irland Verfassungsreferendum zwingend bei jeder Verfassungsänderung ja einfache Mehrheit
Dänemark Verfassungsreferendum, Souveränitätsreferendum, Referendum über Gesetze Verfassung; ein Drittel des Parlaments bei Gesetzen ja zusätzliche Mindestanteile bezogen auf alle Wahlberechtigten
Frankreich Referendum über Gesetze; Verfassungsreferendum; Referendum mit geteilter Initiative Präsident auf Vorschlag von Regierung oder Parlament; Abgeordnete mit Unterstützung von Wählern ja geteilte Initiative: ein Fünftel des Parlaments und ein Zehntel der Wähler
Vereinigtes Königreich Referenden per Parlamentsgesetz Parlament meist beratend Regeln im jeweiligen Gesetz
Polen landesweites Referendum Sejm oder Präsident mit Zustimmung des Senats bindend bei Beteiligung über der Hälfte Beteiligungsquorum
Portugal nationales Referendum Präsident auf Vorschlag von Parlament oder Regierung bindend bei Beteiligung über der Hälfte Beteiligungsquorum
Spanien konsultatives Referendum; Verfassungsreferendum Regierung mit Ermächtigung des Parlaments; Verfassungsverfahren konsultativ: nein –
Niederlande derzeit kein nationales Referendum – – beratendes Referendumsgesetz galt 2015 bis 2018

Die Tabelle beschreibt Verfahren, nicht ihre Häufigkeit. Manche Instrumente stehen in der Verfassung, werden aber kaum oder nie genutzt.

Deutschland, Österreich und die Schweiz genauer

Schweiz. Bürger können Bundesgesetze mit dem fakultativen Referendum anfechten (50.000 Unterschriften in 100 Tagen) und mit der Volksinitiative Verfassungsänderungen verlangen (100.000 Unterschriften in 18 Monaten). Verfassungsvorlagen brauchen das Volks- und das Ständemehr, siehe doppelte Mehrheit. Kantone und Gemeinden stimmen zusätzlich über eigene Vorlagen ab.

Österreich. Eine Volksabstimmung ist bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung zwingend und sonst auf Beschluss des Nationalrats möglich. Volksbegehren mit mehr als 100.000 Unterschriften muss der Nationalrat behandeln, eine Abstimmung folgt daraus nicht. Volksbefragungen sind beratend. Auch die Bundesländer haben eigene Instrumente.

Deutschland. Auf Bundesebene gibt es Volksentscheide nur bei der Neugliederung des Bundesgebiets (Art. 29 GG). Alle 16 Länder kennen Volksbegehren und Volksentscheid, die Gemeinden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Hier findet die direkte Demokratie in Deutschland tatsächlich statt. Die Begriffe erklärt die Seite Referendum, Volksinitiative, Volksbegehren.

Drei Muster in Europa

  1. Abstimmungen als Teil der Gesetzgebung: Schweiz und Liechtenstein, wo Bürger Gesetze anfechten und Verfassungsänderungen vorschlagen können.
  2. Abstimmungen, die an die Verfassung gebunden sind: Irland, Dänemark und Italien. Diese Regeln haben zu vielen Abstimmungen über EU-Verträge geführt, siehe Referenden über EU-Verträge.
  3. Gelegentliche Abstimmungen zu Grundsatzfragen: etwa im Vereinigten Königreich, in Spanien, Portugal und vielen mittel- und osteuropäischen Staaten, oft zu EU-Beitritt, Unabhängigkeit oder Verfassungsreform.

Vier Fragen für jeden Ländervergleich

  1. Wer löst aus? Verfassung, Behörden oder Bürger?
  2. Wer schreibt den Text? Parlament oder Bürger?
  3. Ist das Ergebnis bindend?
  4. Gibt es Hürden? Beteiligungs- oder Zustimmungsquoren und doppelte Mehrheiten können eine Vorlage trotz Ja-Mehrheit scheitern lassen.

Grundbegriffe stehen unter Was ist ein Referendum?.

Quellen und Grenzen

Die Übersicht stützt sich auf die Verfassungstexte der genannten Staaten und ist für den Vergleich vereinfacht. Fristen, Themenausschlüsse und Kampagnenregeln sind nicht vollständig abgebildet, und Verfassungen ändern sich. Für rechtliche oder wissenschaftliche Zwecke bitte den aktuellen Verfassungstext und die amtlichen Wahlbehörden heranziehen, für die Schweiz etwa die Bundeskanzlei. Wir bewerten nicht, ob mehr oder weniger Volksabstimmungen wünschenswert wären.

Häufige Fragen

In welchem europäischen Land wird am häufigsten abgestimmt?

In der Schweiz, mit großem Abstand. Auf Bundesebene gibt es in den meisten Jahren mehrere Abstimmungstermine mit jeweils mehreren Vorlagen, dazu kommen Abstimmungen in Kantonen und Gemeinden.

Warum gibt es in Deutschland keine bundesweite Volksabstimmung?

Das Grundgesetz sieht Volksentscheide auf Bundesebene nur für die Neugliederung des Bundesgebiets vor. Für weitere Formen wäre eine Grundgesetzänderung nötig. Ob das wünschenswert wäre, ist politisch umstritten; wir nehmen dazu keine Stellung.

Wie oft gab es in Österreich bundesweite Volksabstimmungen?

Selten. Bekannte Beispiele sind die Abstimmung über das Kernkraftwerk Zwentendorf 1978 und über den EU-Beitritt 1994. Häufiger sind Volksbegehren, die den Nationalrat zur Behandlung verpflichten.

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